Förderung der Biotope und Arten der Sandlandschaften

Zur Förderung der Biotope und Arten der Sandlandschaften in der ostfriesischen Geest setzt die ÖNSOF entsprechende Schwerpunkte in ihren Jahresarbeitsplänen und bemüht sich um die Aktivierung zusätzlicher Fördermittel, um entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Hierzu gehören unter anderem das vom Land Niedersachsen geförderte NuK-Projekt (NuK = Förderprogramm "Netzwerke und Kooperationen") der Ostfriesischen Landschaft, an dem sich die ÖNSOF mit dem Projektbaustein "Netzwerk Sandlandschaften" beteiligt. Hierüber und zu weiteren Projekten in diesem Zusammenhang wird nachfolgend berichtet.


Netzwerk Sandlandschaften

Das "Netzwerk Sandlandschaften" ist ein Projekt-Baustein des NABU Niedersachsen in einem größeren Kooperations-Projekt der Ostfriesischen Landschaft mit dem Titel " Förderung der Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes in Ostfriesland: Beiträge zur Umsetzung von Niedersächsischem Weg und Klimaschutz auf Moorböden".  Dabei geht es im Projektzeitraum 2025 - 2028 darum, ein Netzwerk aus Akteuren zu schmieden und für die Förderung der Schutzgüter der Sandlandschaften zu gewinnen.  

 

 

Die für Sandlandschaften charakteristischen FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen stehen ganz oben in den Roten Listen. Auch in der Niedersächsischen Strategie für den Biotop- und Artenschutz sind besonders viele auf nährstoffarme sandige oder hochdynamische Lebensräume angewiesene Arten als prioritär oder höchst prioritär für die Ergreifung von Schutz- und Fördermaßnahmen benannt. In der Bewertung des Erhaltungszustandes werden diese Schutzgüter in den Berichten an die EU häufig mit „schlecht“ eingestuft. Dabei kommt den auch in Ostfriesland nur noch sehr selten auftretenden Vorkommen aufgrund der regionalen Lage eine besondere Bedeutung zu. Zielarten und -lebensräume sind insbesondere FFH-Arten wie Europäischer Strandling, Froschkraut, Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Zauneidechse sowie die FFH-Lebensraumtypen LRT 3130 Oligotrophe Stillgewässer, LRT 6230 Artenreiche Borstgrasrasen, LRT 4010 Feuchtheiden und LRT 4010 Trockene Heiden. Aber auch die allgemein an Sand gebundenen Insektengruppen der Wildbienen, Solitärwespen, Heuschrecken, und Schmetterlinge stehen im Fokus. Mit dem Projekt werden die folgenden Zielsetzungen und Aufgabenstellungen verfolgt:

 

-  Gewinnung zusätzlicher Daten zu Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie Zusammenführung aller gewonnenen und bereits in Datenbanken bzw. grauer Literatur schlummernden Daten als Grundlage für gezielte Schutz- und Fördermaßnahmen 

- Einbindung und Betreuung von in der Datenerhebung ehrenamtlich tätig werdenden Menschen 

-  Entwicklung von Vorschlägen zur Pflege und Entwicklung von Vorkommen der Arten und Lebensräume als Grundlage für Gespräche mit Flächeneigentümern und Bewirtschaftern

- Aufbau eines Eigentümer- und Bodenabbaubetreibernetzwerks mit dem Ziel der Aktivierung von Möglichkeiten für die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. für im Sandabbauprozess integrierbarer Fördermöglichkeiten

- Entwicklung von für die Region neuen Konzepten für die Erhaltung und Förderung von Arten hochdynamischer Lebensräume der Sandlandschaften in Sandabbaugebieten und auf militärischen Liegenschaften

- Erschließung von Fördermitteln für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen.

 

 

GAK-Projekt "Biotopkomplex Gabenser Weg"

Im Jahr 2025 hat die ÖNSOF im Rahmen des Förderprogramms "Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das Projekt "Wiederherstellung eines Biotopkomplexes der Agrarlandschaft am Gabenser Weg“ beantragt und nach der Bewilligung umgesetzt. In dem Projektgebiet bei Dunum (Landkreis Wittmund) wurden Maßnahmen Erweiterung des FFH-Lebensraumtyps 6230 "Artenreiche Borstgrasrasen" sowie zur Förderung von Amphibien und Libellen in den Mergelkuhlen des Biotopkomplexes umgesetzt. 

 

Die Biotopfläche am Gabenser Weg ist seit den 1980er Jahren als vegetationskundlich sehr bedeutsame Fläche bekannt. Namhafte Botaniker aus ganz Niedersachsen suchten sie aufgrund ihrer besonderen Artenausstattung auf. Sie wurde daher auch vom Landkreis Wittmund als geschützter Biotop ausgewiesen. Die vegetationskundlich besonders wertvolle Fläche befindet sich seit vielen Jahren im Eigentum des Landkreis Wittmund. Der NABU Kreisverband Wittmund kümmerte sich seit den 1980er Jahren um die Erhaltung der wertvollen Vegetation, indem er Pflegearbeiten selber durchführte und die Pflege durch landwirtschaftliche Betriebe organisierte. Seit dem Jahr 2020 wird die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Wittmund sowie der NABU Kreisverband Wittmund bei der Betreuung des Biotopkomplexes durch die Ökologische NABU-Station Ostfriesland (ÖNSOF) unterstützt. Da es trotz aller Bemühungen der Jahre davor nicht gelungen war, alle negativen Veränderungen aus den zurückliegenden Jahrzehnten abzuwenden oder rückgängig zu machen, schlug die ÖNSOF zunächst dem NLWKN vor, im Rahmen des EU-LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ eine Pflege- und Entwicklungsmaßnahme für den dort von der ÖNSOF nachgewiesenen FFH-Lebensraumtyp „Artenreiche Borstgrasrasen“ durchzuführen.

Denn Teile der Fläche waren nicht mehr gemäht worden, in den Gräben kamen sukessive immer mehr Weiden und andere Gehölze auf und ein über die Atmosphäre erfolgter Nährstoffeintrag beeinträchtigte die Biotopfläche. Das NLWKN-LIFE-Projektteam nahm daraufhin zunächst den Kernbereich des Biotopkomplexes in das Projekt auf und ließ im Jahr 2023 erste Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchführen: In die Kernfläche hineingewachsene Gehölze wurden entfernt und eine Pflegemahd – unter anderem in frisch aus der Nutzung gefallenen Teilflächen – beauftragt. Erstmals im Jahr 2024 wurden dann im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Wittmund mit dem Mahdgut aus den wertvollen Teilflächen eine Mähgutübertragung auf instand gesetzte Bereiche vorgenommen. Erfolgskontrollen in den Jahren 2024 und 2025 zeigten die Wirksamkeit der Maßnahmen und gaben Ansporn für die Ausweitung der Biotopentwicklung.

 

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde beantragte die ÖNSOF daher Fördermittel. Einbezogen wurden in den Förderantrag auch Pflegemaßnahmen an ehemaligen Mergelkuhlen in der benachbarten und vor wenigen Jahren vom NABU erworbenen Fläche. Diese sollen dadurch als Lebensraum für Amphibien verbessert werden.

 

Die Instandsetzung des Biotopkomplexes erforderte Gehölzrodungen, was vor allem Weidengebüsche, Birken und Späte Traubenkirschen betraf. Die Abwägung der Notwendigkeit zur Durchführung dieser Arbeiten stützt sich auf die „Niedersächsische Strategie für den Biotop- und Artenschutz“. Dort wird der Wiederherstellung und Entwicklung von Borstgrasrasen aus landesweiter Sicht allerhöchste Priorität beigemessen. Damit aus dem nach Nutzungsaufgabe in den 1980er Jahren entstandenen Weidengebüsch wieder ein artenreicher Magerrasen werden kann, musste durch Ausfräsen von Stubben die Mähfähigkeit der Fläche hergestellt werden. Weitere Schritte sind das Abkratzen der aus Holzhäcksel und Streu bestehenden Bodenauflage und danach die Beimpfung der Fläche mit durch Mähgutübertragung aufgebrachter Saat der seltenen Vegetation der Nachbarfläche.

 

Fällarbeiten fanden auch in den Uferbereichen ausgewählter Mergelkuhlen statt, um nach einer zuvor 100%igen Beschattung wieder eine Besonnung der für die Entwicklung von Amphibien und Wasserinsekten wichtigen Flachwasserzonen zu ermöglichen. Insbesondere auch für die Knoblauchkröte sollen hierdurch Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Entschlammung eines Teils der Gewässer wird noch angestrebt, konnte aber im GAK-Projekt aufgrund zu eng gesetzter Fristen für die Projektumsetzung nicht mer umgesetzt werden. 

 

Zur Pflege werden insbesondere die Magerrasenflächen künftig jährlich gemäht. In den kommenden Jahren wird über das Monitoring der Vegetationsentwicklung und der Amphibienbesiedlung eine Erfolgskontrolle stattfinden. 

 

 

Förderhinweis:

Das geförderte Projekt wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vom Bund und dem jeweiligen Land mitfinanziert.