V63 Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens

Das im Naturraum „Ostfriesische Seemarsch und Inseln“ gelegene Gebiet umfasst landwirt-schaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzfreie sowie nur sehr dünn besiedelte Marschflächen. Es grenzt im Norden - nur vom Hauptdeich getrennt - unmittelbar an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der sich in Teilbereichen mit einem Saum aus Sommerpoldern dem Hauptdeich anschließt. Insgesamt zieht sich das Vogelschutzgebiet V 63 streifenartig entlang des Hauptdeiches von Norddeich im Westen bis Neuharlingersiel im Osten. Die junge Marsch der deichnahen Zone wird überwiegend als Ackerland genutzt. Wintergetreide und Winterraps überwiegen in der Palette der Anbaufrüchte. Entwässerungs-gräben zur Parzellenentwässerung und breite Vorfluter mit ihren Röhrichtsäumen strukturier-en das Landschaftsbild. Die in der Regel weiter von der Deichlinie entfernt liegenden älteren Marschenböden sind Standorte für Grünland verschiedener Ausprägungen. Weitere charakteristische und markante Bestandteile sind die Grüppensysteme auf den Flächen und das schilfbewachsene Grabennetz sowie verschieden große Marschgewässer, naturnahe Stillgewässer und ehemalige Kleientnahmestellen. Das Gebiet stellt sich als großflächig offener, größtenteils störungsarmer Raum dar.

Das Gebiet V 63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" ist einer der landesweit wichtigsten Brutplätze für die Wiesenweihe, den Schilfrohrsänger und das Blaukehlchen. Es hat im Zusammenhang mit den Flächen des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer eine zentrale Bedeutung als Gast- und Rastvogellebensraum für die Weißwangengans, den Goldregenpfeifer, den Großen Brachvogel sowie die Lach- und Sturmmöwe.

In der Schutzgebiets-Verordnung wurden unter anderem die folgenden Ziele formuliert, die Orientierung und Aufgabenstellung für die Unterstützung des Gebietsmanagements sind:

  • Erhalt und Neuschaffung strukturreicher Grünland-Grabenareale und Acker-Grabenareale mit hohem Anteil an Röhrichtbiotopen; Steuerung der Grabenunterhaltung
  • Erhalt strukturreicher unzerschnittener, großräumig offener Acker-Grabenareale und Grünland-Grabenareale in unmittelbarer Nachbarschaft
  • Erhalt bzw. Wiederherstellung geeigneter natürlicher bzw. naturnaher Nisthabitate für die Wiesenweihe (lückige Röhrichte, Feuchtbrachen, ungenutzte Randstreifen etc.), Maßnahmen zum Schutz ihrer Brutplätze ergreifen
  • Förderung von Flächen zur Nahrungssuche der Wiesenweihe (Brachflächen, extensiv genutzte Randstreifen, extensiv genutzte Grünländereien)
  • Erhalt und Schaffung von kurzrasigen, möglichst feuchten Grünlandflächen als Nahrungshabitat für rastende und überwinternde Vögel
  • Erhalt der unzerschnittenen, großräumig offenen Acker-Grünlandkomplexe mit freien Sichtverhältnissen
  • Bereitstellung ungestörter Hochwasserrastplätze (z.B. für Brachvogell)
  • Entwicklung der Stillgewässer als bedeutsame Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für die Vogelwelt.


Konfliktpotential resultiert - wie auch in den anderen Marschgebieten – aus dem starken Aufkommen Nordischer Gastvögel (hier insbesondere Nonnengans), deren Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen regelmäßig zu Ärger führen.