Das Ewige
Meer ist der größte natürliche Moorsee Deutschlands und das umgebende Moor zählt zu den bedeutendsten, in großen Teilen nicht abgetorften Moorgebieten Ostfrieslands. Es ist der Kern und zugleich
größte Rest des ehemaligen Großen Moores bei Aurich.
Das Vogelschutzgebiet V05 deckt auch das gleichnamige, aber etwas kleinere FFH-Gebiet ab. Im Wesentlichen ist es inklusive zweier Exklaven unter Naturschutz gestellt. Die Bereiche zwischen den
drei Teilgebieten des Naturschutzgebietes sind Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes. Weitere Landschaftsschutzgebiete decken andere Teile des ehemaligen Moores ab, so dass der
Landschaftsraum zwischen Moordorf, Münkeboe, Berumerfehn, Eversmeer, Dietrichsfeld, Pfalzdorf, Brockzetel, Wiesens, Wallinghausen, Tannenhausen und
Georgfeld für die Behandlung von Artenschutzfragen und die Artenvielfalt des V05 „Ewiges Meer“ von Bedeutung ist. In diesen angrenzenden Landschafts- und Naturschutzgebieten befinden sich
unabgetorfte Hochmoorkörper, die in ihrer Gesamtheit mit dem Ewigen Meer einen Biotopverbund bilden, der aufgrund negativer Lebensraumveränderungen allerdings deutlich gestört ist.
Große Teile des Naturschutzgebietes sowie angrenzende für die Wiedervernässung erworbene Flächen befinden sich im Eigentum des Landes Niedersachsen. Auch der NABU Niedersachsen gehört mit fast 60
ha zu den größten Eigentümern von Naturschutzflächen. Zu Kompensationszwecken hat auch die Stadt Aurich im Einzugsbereich des Vogelschutzgebietes größere Moorflächen erworben.
Wertbestimmend für das Vogelschutzgebiet sind die Bestände der Trauerseeschwalbe und die arealgeographisch bedeutsame Neuntöterpopulation. Insbesondere die zwar seit langem relativ stabile, aber
sehr kleine Trauerseeschwalbenpopulation muss dabei im Fokus der Unterstützung des Gebietsmanagements stehen. Sie kann hier auch zusammen mit ehrenamtlichen Akteuren des NABU umgesetzt werden
kann. Für die Umsetzung der Niedersächsischen Naturschutzstrategie werden aber auch die Möglichkeiten zur Entwicklung von Lebensräumen weiterer höchstprioritärer und prioritärer Arten von
Bedeutung sein (z.B. Bekassine, Moorfrosch, Kreuzotter). Relevant ist in diesem Zusammenhang neben den Vorkommen weiterer gefährdeter Moorlibellenarten das Vorkommen der Großen Moosjungfer
(Leucorrhinia pectoralis), deren Vorkommen im Vogelschutzgebiet vermutlich nur aufgrund der schlechten Datenlage nicht in den Vollzugshinweisen zur
Umsetzung der Niedersächsischen Naturschutzstrategie als prioritär eingestuft wurde.
Auch einige der wertbestimmenden Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Ewiges Meer“ sind in einem schlechten Erhaltungszustand, da die Wiedervernässung auch im nicht abgetorften und unter Naturschutz
stehenden Hochmoorkörper nur unvollständig erfolgt ist. Die von der früher betriebenen Moorbrandkultur herrührenden Wölbackerstrukturen prägen das Moor noch heute. Die
Wiedervernässungsmöglichkeiten und damit die Potentiale für den Klimaschutz sind hier nicht ausgeschöpft, so dass auch die moortypischen und wertbestimmenden Lebensraumtypen nicht die
Größenordnung einnehmen, die derzeit bereits auf den öffentlichen Naturschutzflächen erreichbar wäre. In einem Besorgnis erregenden Zustand ist die zwar noch vorhandene, aber nur in viel zu
kleinen Beständen vorhandene, in ihrer Gesamtheit aber höchst bemerkenswerte floristische Artenvielfalt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Die
Erhaltung des moortypischen Artenspektrums ist für das Gelingen der Wiedervernässungen von großer Bedeutung, da dies die Entwicklung gegen Umweltveränderungen robuster Lebensgemeinschaften
voraussetzt.