Wiegboldsbur. – Zu Aufmerksamkeit und Rücksicht bei Spaziergängen in ostfriesischen Wäldern und Moorgebieten ruft die Ökologische NABU-Station Ostfriesland (ÖNSOF) anlässlich der begonnenen Brutsaison der Kraniche auf. Die seit gut zehn Jahren wieder in Ostfriesland heimischen Großvögel mit den markanten Trompetenrufen reagieren sehr empfindlich auf Störungen in der Nähe ihrer Brutplätze.
Bereits im Jahr 2009 wurden die ersten in Ostfriesland ansässig gewordenen Brutpaare des Kranichs gemeldet. Seitdem haben sich die noch in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik kurz vor dem Aussterben stehenden Schreitvögel stetig geeignete Lebensräume zurück erobert. Zuletzt verzeichnete Dieter Wensel, langjähriger Sammler der ostfriesischen Kranichbeobachtungen, bis zu zwanzig Meldungen von Brutrevieren aus den vier ostfriesischen Landkreisen.
Es handelt sich dabei überwiegend um wiedervernässte Moorgebiete, die wie im Fall von Kleinmooren in Pingoruinen – also Geländehohlformen mit einer eiszeitlich bedingten Entstehungsgeschichte - auch in Wäldern liegen können. Hier finden sie am ehesten vor Bodenfeinden der Gelege und Jungvögel sichere Brutplätze und ausreichend Nahrung. Die besteht aus allerlei tierischer und pflanzlicher Kost. Sie wird durch die hohen Wasserstände der Moore gefördert.
Mit der zunehmenden Wiederbesiedlung geeigneter Lebensräume nahmen aber auch die Risiken durch Störungen für die imposanten Vögel zu. Sehr früh im Jahr, mitunter bereits im Februar oder Anfang März, besetzen sie ihre Brutreviere, so Dieter Wensel. Ab Mitte März werde es ernst, wenn dann das erste von meist zwei Eiern im Nest liege. „Zu Beginn und während der Brutzeit reagieren die Vögel besonders empfindlich auf Störungen wie die von Spaziergängern.“ weiß der erfahrene Vogelkundler. Daher bittet die ÖNSOF jetzt nicht nur alle Naturliebhaber bei ihren Spaziergängen die in der Brut- und Setzzeit ohnehin gebotene Wegepflicht und die Anleinpflicht für Hunde einzuhalten. Insbesondere in Wald- und Moorgebieten werden alle Spaziergänger gebeten, bei Anzeichnen für ein Kranichvorkommen – also die Feststellung von rufenden oder umherfliegenden Vögeln – einen großen Bogen um die brutverdächtigen Bereiche zu machen, sich ruhig zu verhalten und die Beobachtungen bei der Ökologischen NABU-Station Ostfriesland zu melden (Email an info@NABU-Station-Ostfriesland.de oder Dateneingabe unter www.ornitho.de ).
Dieter Wensel hatte die ihm von anderen Vogelkundlern, Landschaftswarten und Jägern zugetragenen Daten in den zurückliegenden Jahren zusammengeführt und dem bundesweiten Arbeitskreis Kranichschutz gemeldet. Seit dem Jahr 2019 wird der frühere Vorsitzende des NABU Wiesmoor-Großefehn von der ÖNSOF bei der Aufbereitung und Sammlung der Daten unterstützt. „Wir haben im Dezember vergangenen Jahres ein Beobachternetz mit Ansprechpartnern für bekannte und mögliche Brutreviere gegründet.“ teilt Michael Steven, Leiter der Ökologischen NABU-Station Ostfriesland, mit. Durch die Weitergabe ihrer Beobachtungen könnten Spaziergänger dieses Beobachternetz unterstützen und bei der Schließung von Beobachtungslücken helfen, so Steven weiter. Ziel sei es, künftig zusammen mit den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise, Jagdrevierinhabern und Flächeneigentümern verbesserte Lösungen zum Schutz vor Störungen und zur weiteren Lebensraumverbesserung zu erarbeiten.
Der ÖNSOF ist die Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde bei Aufgaben der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten sowie des Artenschutzes Dank einer Förderung des Landes Niedersachsen möglich. Grundlage dafür ist eine Kooperationsvereinbarung mit den Landkreisen Aurich und Wittmund sowie der Stadt Emden, die wiederum auf einem abgestimmten Konzept zur Stärkung der Betreuung von Schutzgebieten und für den Schutz bedrohter Arten fußt. Die jährlichen Arbeitspläne der Ökologischen Station werden einvernehmlich abgestimmt. Träger der ÖNSOF ist der NABU Niedersachsen
Für Rückfragen:
Michael Steven, Leiter der Ökologischen NABU-Station Ostfriesland, Tel.: 0172-5146633, Email: Michael.Steven@NABU-Station-Ostfriesland.de
Meldung vom 20.03.2020