Das
FFH-Gebiet „Schwarzes Meer“ wird von einem auf natürliche Weise entstandenden Grundmoränensee geprägt, der von nährstoffarmen Lebensraumtypen umgeben
ist. Der nährstoffarme Geestweiher mit Lebensräumen der Strandlings-Gesellschaften und Übergangsmoore weist in seinem Umfeld auch feuchte Borstgrasrasen und Heideflächen auf. Es handelt sich hier um
das letzte noch relativ gut ausgeprägte Stillgewässer mit Strandlings-Gesellschaften auf der der Ostfriesischen Geest.
Das Areal wurde zu großen Teilen aufgrund einer Initiative der örtlichen NABU-Gruppe vom NABU Niedersachsen erworben und über einen langen Zeitraum auch fachlich betreut. Aus Altersgründen zogen
sich die Akteure aber mehr und mehr zurück und übertrugen die Betreuung auf den Landkreis Wittmund.
Das Gebiet zeichnete sich durch die bedeutenden Vorkommen zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten (z.B. Mondraute, Teufelsabbiss, Strandling, Katzenpfötchen, Quendelblättriges Kreuzblümchen, Grüne
Waldhyazinthe, Breitblättriges Knabenkraut) aus. Deren Bestände waren aber durch unterschiedliche Faktoren bedroht und führten in Teilen bereits um die Jahrtausendwende herum zu ihrem Aussterben.
Insbesondere die Umwandlung des Umfeldes in Maisäcker führt sukzessive zu Nährstoffeinträgen, so dass die Entwicklung eines Pufferstreifens von großer Bedeutung für die langfristige
Qualitätssicherung des Gebietes ist. Durch Sandabgrabungen und weitere Maßnahmen im Umfeld des Schutzgebietes ist zudem in den Wasserhaushalt eingegriffen worden. Durch möglicherweise hierdurch
ausgelöstes Aufschwemmen des Torfkörpers im See wurden auch die Strandlingsgesellschaften bedroht.
Nachdem im Jahr der Gründung der Ökologischen Station eine vegetationskundliche Bestandsaufnahme und Biotoptypenkartierung durchgeführt wurde und weitere umfangreiche zoologische Bestandserfassungen stattfanden, konnten zwischenzeitlich im Rahmen der Gebietsbetreuung in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Wittmund, dem LIFE-Projekt-Team "Atlantische Sandlandschaften" im NLWKN sowie örtlichen Tierhaltern auch zahlreiche Maßnahmen der Biotopentwicklung umgesetzt werden. Das Monitoring zeigte: sie waren erfolgreich!
Zu den durchgeführten Maßnahmen gehören:
- Rodung von Gehölzen im Seeufer, in Heideflächen und Borstgrasrasen sowie in zwei Kleinmooren
- Entschlammung des Schwarzen Meeres im Dürrejahr 2018
- Abtrag von altem Ackerboden zur Förderung der Ausweitung des FFH-Lebensraumtyps 6230 "Artenreiche Borstgrasrasen"
- Anlage von temporär Wasser führenden Mulden als Laichgewässer für die Kreuzkröte
- Weitgehende Ausrottung des Neophyten Späte Traubenkirsche durch Ziegenbeweidung
- Pflegebeweidung mit Schafen und Ziegen bis zum Jahr 2022
- Einführung einer Rinderbeweidung im Jahr 2023
Durch Beratung eines privaten Flächeneigentümers konnte im Umfeld des FFH-Gebietes die Einrichtung eines großflächigen Kompensationsflächenpools befördert werden. --> Geestenreich